Oft kommt es zu Verzögerungen beim Behandlungsbeginn, weil Rezepte nicht korrekt ausgestellt wurden oder notwendige Daten fehlen. Ohne ein gültiges, korrekt ausgestelltes Rezept dürfen wir als Therapeuten nicht mit der Behandlung beginnen. So erkennen Sie auf einen Blick, ob das Rezept richtig ausgefüllt wurde. Fahren Sie mit der Maus einfach auf die durchnummerierten Punkte auf der folgenden Abbildung:

Haben Sie einen Befreiungsausweis für Zuzahlungen?
Ist Ihre Adresse noch aktuell?
Achtung: das Rezept muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst muss bei Nr. 6 ein Eintrag sein.
Ist Verordnung ausgefüllt?
Ist Hausbesuch ja oder nein ausgefüllt?
Eintrag hier falls das Rezept spätester als 14Tage nach Ausstellungsdatum begonnen wird.
Ist hier ein Kreuz für Therapiebericht ja oder nein?
Ist Verordnungsmenge eingetragen?
Hier steht die Behandlungsform/ die genaue Bezeichnung des Heilmittels
Ist dieses Feld (Buchstaben+Zahl) ausgefüllt?
Steht noch ein ICD-10 Code (Nummer mit Punkt) auf dem Rezept?
Hier muss nicht nur die Diagnose stehen, sondern auch die Leit- symptomatik (beginnend mit „Einschränkungen der…“)
Hat der Arzt unterschrieben? Stempel oder Aufdruck der Praxis vorhanden?
Wenn Sie schon ein Physiotherapierezept hatten und sich innerhalb von drei Monaten auf die gleiche Diagnose mit gleichem Indikationsschlüssel ein weiteres Rezept holen möchten, dafür aber zu einem anderen Arzt gehen, ist es wichtig, dass dieser Arzt eine Folgeverordnung ausstellt. Ansonsten zahlt Ihre Krankenkasse nicht.